| LoveCreation® | Großer politischer ErfolgGrundsatzurteil zur Freiheit spiritueller Begriffe
Die Kommerzialisierung spiritueller Begriffe durch Markenschutz und der dadurch verbundenen Möglichkeit zur Abmahnung anderer, die diese Begriffe nutzen ist nach einem Grundsatzurteil des Bundespatentgerichts München vom 10.05.2011 jetzt kaum noch möglich. Durch dieses Urteil wurde ein neues Bewusstsein für spirituelle Begriffe und religiöse Minderheiten (wie den Buddhisten) geschaffen. Nach einem über dreijährigen Rechtsstreit gegen Frau Renate Söhner und ihr Institut "Dakinimassagen" haben wir nun vor dem Bundespatentgericht München in vollem Umfang Recht bekommen. Dieser Rechtsstreit begann Anfang 2008 mit einer Klage von Frau Söhner gegen unser Institut in Bezug auf die Verwendung des Begriffs "Dakini". Im Zuge einer aggressiven Vorgehensweise Frau Söhners gegen potenzielle Konkurrenten wurden Abmahnungen und Einschüchterungen gegen Institute vorgenommen, die den Begriff "Dakini" nutzen. Für diesen spirituellen Begriff hatte Frau Söhner im Jahr 2001 einen Markenschutz registrieren lassen, was das Recht andere abzumahnen, die diesen Begriff nutzen einbezieht. Wir fanden, dass das Patentamt damals einen Fehler gemacht hat und dieser Begriff zu Unrecht geschützt wurde. Deshalb haben wir für eine Löschung dieser Marke gekämpft. Der Rechtsstreit führte uns über das Landgericht Stuttgart zum Patentamt, wo unserem Antrag zur Markenlöschung Recht gegeben wurde. Frau Söhner legte daraufhin Bechwerde ein, wofür wir uns im Nach hinein bedanken möchten. Warum das? Weil dadurch eine Grundsatzentscheidung des Patentgerichts München herbeigeführt wurde, die eine politische Tragweite hat und als Präzidenzfall für ähnliche Missbrauchsfälle in der Zukunft dienen wird. Der Markenschutz "Dakini" von Frau Söhner ist gelöscht worden, ihr Versuch die Marke "Dakini-Massage" schützen zu lassen ist von uns erfolgreich abgewehrt worden. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bei der DBU (Deutsche Buddhistische Union), bei Helmut Poller und den über 200 Buddhisten und buddhistischen Organisationen bedanken, die Beschwerde gegen diese Marke beim Patentamt Münschen eingelegt haben. Frau Söhner hat die Marke "Dakini" für den Bereich "Aroma-Massagen" schützen lassen - wer ihre Homepage besucht, erfährt aber sofort, dass es hier nicht um Aroma-Massagen, sondern um erotische Massagen geht. In der Urteilsbegründung des Bundespatentgerichts München finden sich einige interessante Passagen: Die Marke wurde gelöscht, weil sie gegen die guten Sitten und ethische Wertvorstellungen der Buddhisten verstößt. Dabei sei auch der Schutz von religiösen Empfindungen kleinerer Bevölkerungsgruppen wichtig. (Frau Söhner behauptete, die Buddhisten wären eine zu venachlässigende Bevölkerungsgruppe und der Begriff "Dakini" wäre dort kaum bekannt). Der traditionelle buddhistische Begriff "Dakini" ist viele hundert Jahre alt und steht in in keinem Zusammenhang mit (erotischen) Massagen. Auch wurde der Begriff "Dakini" nicht von Frau Söhner bekannt gemacht, wie sie behauptete. Den entscheidenden Passus des Urteils möchten wir aber hier wörtlich zitieren: "Da sich die Anstößigkeit schon grundsätzlich aus dem - kommerziellen - Einsatz der Bezeichnung der Marke ergibt, ist ein Sittenverstoß unabhängig davon anzunehmen, ob die Marke in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen der Aroma-Massage als herabwürdigend und gerade deswegen als besonders anstößig empfunden wird, oder ob es sich um wertneutrale Dienstleistungen handeln mag." In Klartext: unabhängig von der Dienstleistung, die angeboten wird müssen beim Markenschutz die ethischen Wertvorstellungen auch von religösen (oder spirituellen) Minderheiten beachtet werden. Nachdem dieses Urteil rechtskräftig ist wird es nun fast aussichtslos Begriffe wie "Buddha", "Tara", "Shakti", "Shiva", "Tantra" etc. für kommerzielle Dienstleistungen durch Markenschutz zu reservieren. Wir sind stolz darauf, dass wir dazu beitragen konnten, dass diese spirituellen Begiffe nun (hoffentlich) für alle frei verwendbar bleiben. Dies wird insbesondere die DBU erfreuen, die sich dafür seit Jahren einsetzt. Namasté
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