Rechtsstreit um die komerzielle Nutzung und Patentschutz der Marke Dakini vor dem Bundespatentgericht München

Freiheit für die Dakinis

Wer unseren über 3-jährigen Rechtsstreit zur Befreiung des spirituellen Begriffs "Dakini" nicht verfolgt hat, bitte in den News hier nachlesen. Abmahnung Dakini Schutz buddhistischer Begriffe Dakini Markenschutz-Verfahren Briefe an Frau Söhner Einspruch der Deutschen Buddhistischen Union Die Schützer der Linie

Der aktuelle Stand ist: Wir haben bereits einige große Teilerfolge zu verbuchen:

1. Das Patentamt hat die Beantragung der Marke "Dakini-Massage" durch Frau Söhner abgelehnt
2. Das Patentamt hat unserem Löschungsantrag gegen die Marke "Dakini" von Frau Söhner vollumfänglich stattgegeben. Dafür möchten wir ganz herzlich über 200 buddhistischen Institution und Einzelpersonen sowie dem Vorstand der DBU (Deutsche Buddhistische Union) für ihre Unterstützung danken.

3. Frau Söhner hat beim Bundespatentgericht gegen die Löschung einen teilweisen Widerspruch eingelegt, nämlich nur für den Bereich "Aroma-Massagen". Damit ist auf jeden Fall gewährleistet, dass der Begriff "Dakini" in Deutschland für buddhistische Einweihungen, Retreats oder Vorträge frei verwendet werden kann. Ebenso für sämtliche Seminare oder Trainings. Hier sind jetzt keine weiteren Abmahnungen oder Drohungen durch Frau Söhner mehr zu befürchten. Insofern hat sich unser umfangreicher zeitlicher und großer finanzieller Einsatz schon gelohnt. Sicherlich wird dieses Entscheidung des Patentamtes zu einer Sensibilisierung bei der komerziellen Schützung spiritueller Begriffe führen, so dass diese in Zukunft hoffentlich abgelehnt werden. Unser Ziel ist nach wie vor eine Patentfreiheit für alle spirituellen Begriffe, so dass diese nicht komerzialisiert werden und andere abgemahnt werden können.

Die Rückzugskämpfe von Frau Söhner, die einen großen Teil der informierten Buddhisten im deutschsprachigen Raum gegen sich aufgebracht hat nehmen zum Teil skurrile Formen an. Wer mag sollte selbst überprüfen, ob Frau Söhners Angebot einzig und allein das Recht haben sollte unter dem Namen "Dakini" angeboten zu werden. Und ein Blick auf ihre Websites genügt eigentlich, um zu erkennen, dass es sich hierbei nicht um von ihr vor Gericht betitelte "Aroma-Massagen, sondern um gut bezahlte erotische Dienstleistungen handelt. Aber mach dir selbst ein Bild: www.dakinimassage.de und www.dakini-lingammassage.de Hier wird der Begriff "Dakini", was etwa "weiblicher Buddha" bedeutet auf das kommerzielle und recht lukrative Angebot von erotischen Massagen reduziert.

Der (hoffentlich) letzte Kampf steht noch aus: morgen, am 10.05.11 um 10 h ist die Verhandlung des Widerspruchs gegen die Löschung beim Bundespatentgericht in München. Wenn wir Erfolg haben wird die Marke "Dakini" dann komplett frei sein und kann von niemandem in Deutschland mehr reserviert werden. Drückt uns die Daumen! Wer Interesse hat möge persönlich als Zuschauer erscheinen: Bundespatentgericht München, Cincinnatisstr. 64

Sollte es weiter gehen, dann wird es in der 3. Instanz richtig teuer. Aber wir hoffen, auch im Namen und Interesse der Buddhisten und buddhistischen Verbände, dass die Entscheidung des Patentgerichts bestätigt wird und dies nicht nötig sein wird.

Om Mane Padme Hum

Update 11.05.11: Wir haben den Prozess vor dem Bundespatentgricht gewonnen! Die Beschwerde von Frau Söhner gegen die vollständige Löschung des Markenschutzes "Dakini" wurde vollumfänglich abgelehnt. Damit haben sich unser zeitlicher, energetischer und finanzieller Einsatz (der bei Patentstreitigkeiten nicht erstattet wird) gelohnt. Wir danken den Schützern der Dakini-Linien und Buddhisten für ihre Unterstützung und sind stolz diesen Kampf stellvertretend führen zu dürfen.

In der sehr kurzen mündlichen Begründung des Richters wurde eine Richtung deutlich, die eventuell eine sehr gravierende Wirkung bundesweit haben könnte und das Ganze zu einem Präzidenzfall in spirituellen Angelegenheiten machen könnte. Die Löschung wurde damit begründet, dass kein staatlicher Schutz für Dienstleistung jeglicher Art, die einen spirituellen Begriff dafür nutzen wollen. Jedem "Nicht-Eingeweihten" wird sich die weitreichende Bedeutung schwer erschliessen. Es bedeutet, dass unser Anliegen spirituelle Begriffe vor kommerzieller Neudeutung und Umdeutung mit Hilfe staatlichen Markenschutzes mit der Möglichkeit der Abmahnung anderer dauerhaft verhindert wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie zentral der Begriff und wie gross die Religionsgemeinschaft ist, die diesen nutzt. Frau Söhner versuchte das Gericht nämlich zu überzeugen, dass die "Dakini" nur eine unbekannte Randfigur im Buddhismus darstelle und die Gemeinschaft der Buddhisten nur eine Modeerscheinung und vernachläsigbar seien. Selbst wenn dem so wäre besagt das Urteil, dass dieser Aspekt keine Rolle spielt. Doch damit hänge ich mich (hoffnungsvoll) weit aus dem Fenster: es muss erst die schriftliche Urteilsverkündung abgewartet werden, die vermutlich noch einige Monate auf sich warten lässt.