Markenlöschung Dakini bestätigt

Markenlöschung Dakini bestätigt

Nach über einem Jahr hat nun das Patentamt endlich unseren Löschungsantrag der Marke "Dakini", die Frau Söhner für ihr Tantramassageinstitut reserviert hatte gelöscht. Nicht unerheblich dabei war der Einspruch von über 200 buddhististischen Verbänden und Einzelpersonen sowie des Vorstands der DBU (Deutsche buddhistische Union), die sich gegen die Kommerzialisierung spiritueller buddhistischer Begriffe wehrten und unseren Löschungsantrag unterstützt hatten. Dies hatte letztes JAhr auch in der Presse Wellen geschlagen: Buddhisten erbostVielleicht waren es aber auch die Schützer der Dakinis, die auf anderen Wegen dafür sorgten, dass der Begriff nicht länger aus Machtgier und kommerziellem Interesse benutzt und reserviert wird. Wir wissen allerdings nicht, ob Frau Söhner Widerspruch gegen die Löschung eingelegt hat, was bedeuten würde, dass das Ganze vor dem obersten Patentgericht in Deutschland weitergeführt wird - die Aussicht auf Erfolg ist allerdings nicht besonders hoch. Aus diesem Grund ist die Löschung im Register des Deutschen Patent- und Markenamts noch nicht offiziell eingetragen. http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position4

Wir freuen uns, dass der spirituelle Begriff "Dakini" nun in Deutschland wieder frei benutzt werden kann und nicht mehr von Frau Söhner aus kommerziellen Gründen okkupiert ist. Mehrere Drohbriefe und Abmahnungen an andere Institute und Massagepraxen haben bis zuletzt (Januar 2010) deutlich gemacht, dass Frau Söhner diese Marke geschützt hat, um jegliche Konkurrenz fernzuhalten und den Begriff "Dakini" in ihrem Sinne neu zu prägen. Auch Buddhisten können nun die Dakini-Praxis und andere Veranstaltungen zu diesem Thema ohne Furcht vor Abmahnung durchführen.

Eine der vielen unwahren Behauptungen von Frau Söhner, sie hätte die Marke nur für den Bereich "Massagen" schützen lassen läßt sich mit einem einfachen Blick in das Register des DPMA widerlegen: dort ist der Eintrag verzeichnet mit:

"Veranstaltung und Durchführung von Lehrgängen, Vorträgen und Seminaren für Erwachsene zu den Themenbereichen Partnerschaft und Sexualität; Durchführung von Aroma-Massagen; psychologische Beratung, nämlich Beratung auf dem Gebiet der Lebensbewältigung, Partnerschaft und Sexualität" Damit wäre sie berechtigt sämtlicher Veranstaltungen, Kurse, Fortbildungen und Vorträge zu diesem Themengebiet abzumahnen, die sich mit dem Thema Dakini beschäftigen bzw. dies öffentlich ausschreiben. Und mit Androhungen bzw. anwaltlichen Abmahnungen, bei denen es gleich um mehrere tausend Euro geht ist Frau Söhner nicht zimperlich, zuletzt im Januar 2010 hat sie noch versucht ein kleines Massagestudio mit Dakini im Namen unter Druck zu setzen. Wir sind froh, dass jetzt mit diesem Geschäftsgebaren Schluss ist. Man stelle sich einmal vor, jemand hätte die Marke "Tantra" oder "Buddha" für alle seine Veranstaltungen geschützt und könnte alle Buddhisten und Tantra-Anbieter abmahnen, um die Konkurrenz auszuschalten! Absurd oder?

Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Resgisterauskunft DPMA Dakini

Weitere Infos zu den Hintergründen:

http://www.tantra.de/news/1184/abmahnung-dakini/

http://www.tantra.de/news/1460/dakini-schutz-buddhistischer-begriffe/

http://www.tantra.de/news/1821/dakini-markenschutz-verfahren/

http://www.tantra.de/news/1374/dakini-und-dakini-massage-briefe-an-frau-soehner/

http://www.tantra.de/news/1663/einspruch-gegen-marke-dakini-der-dbu/

http://www.tantra.de/news/1362/dakini-die-schuetzer-der-linie/

http://www.tantra.de/1723/markenschutz-dakini/