Dakini und Dakini-Massage: Gerichtsverfahren wegen Gebrauch des Begriffs Dakini

Dakini: Schutz buddhistischer Begriffe

Die Situation nach der 1. Gerichtsverhandlung Söhner / Leimbach bzw. Bust und Leimbach GbR, für die wir nach Stuttgart zitiert wurden:

Die Gerichtsentscheidung ist vertagt bis eine Entscheidung über den Löschungsantrag der Wortmarke "Dakini" vorliegt. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir uns auch weiterhin gegen den Angriff von Frau Söhner wehren, auch wenn durch Ihre Klage gegen uns bislang über 10000,- Euro an Kosten verursacht wurden. Alle Buddhisten, die von dieser Angelegenheit Kenntnis genommen haben halten dieses Vorgehen von Frau Söhner für unverantwortlich und anmassend. Siehe dazu eine Stellungnahme von Helmut Poller:

"Die Markeninhaberin hat sich tatsächlich Dakini und Dakinimassage schützen lassen (letzteres im Antragsstadium)

Dakini, Schutzklassen 41 und 42,  Aktenzeichen 30038259.6 Siehe: https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd

Dakini-Massage, Schutzklasse 44, Aktenzeichen 302008045063.0Antrag Siehe: https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd

Es gibt einen Löschantrag seitens der Bust und Leimbach GbR gegen "Dakini" und eine Widerspruchsantrag gegen die Marke "Dakini-Massage".

Die Markeninhaberin sichert zu, keine Buddhisten wegen Verwendung des Wortes Dakini klagen zu wollen, aber daraus zu schließen, dass die Deutsche buddhistische Union daher nichts tun braucht, halte ich für schwer verfehlt.

1. kann sie oder ihr Anwalt jederzeit klagen, nach dem in Europa einmaligen Recht der "kostenpflichtigen Abmahnung" können sogar fremde Anwälte ohne Auftrag der Markeninhaberin Abmahnungen verschicken, den Gebrauch des Wortes Dakini (für Veranstaltungen etc.) künftig zu unterlassen und dem Anwalt 1500 Euro zu überweisen, damit er von einer Klage absieht. (Was den üblichen Normalverbraucher in die Knie zwingt, obwohl er tatsächlich stattfindendes Verfahren eventuell gewinnen kann) 2. abgesehen vom Rechtlichen ist es nicht gut, wenn Dakini geschützt ist, noch dazu im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erbringen sexueller Dienstleistungen 3. es ist zwar richtig, dass wohl kaum ein Buddhist wegen Gebrauchs des Wortes Dakinimassage geklagt werden wird, aber die bloße Existenz dieses Begriffs als Begriff stellt eine Beleidigung der buddhistischen Religion dar, weil eine sexuelle Dakini-Massage genauso wenig existiert wie eine ebensolche durch die Heilige Maria.

4. sollten die Buddhisten das Deutsche Patent- und Markenamt doch offiziell ersuchen, beim Schutz buddhistischer Begriffe oder von Zusammensetzungen gegen solche Begriffe etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen, denn nur fünf Minuten Wikipedia zeigen: 

A. es handelt sich bei Dakini um einen Gattungsbegriff, der nicht als Wortmarke in Frage kommt B. es handelt sich um eine Irreführung, den die Funktion der Dakini im Prozess der Selbsterfahrung im tantrischen Buddhismus hat nun einmal nichts mit einer bezahlten Massage zu tun, egal ob und mit welcher Form von sexueller Stimulanz diese Massage verbunden ist C. es handelt sich um einen Verstoß gegen die guten Sitten, immerhin wird ein derartiger Gebrauch des Wortes von jenen, die ihn im Sinn einer alten religiösen Tradition benutzen, als reine Blasphemie verstanden.

Damit sind aber von den fünf absoluten Schutzhindernissen, welche das deutsche Markenrecht kennt, drei erfüllt, also hätte bei ausreichender Recherche diesem Antrag gar nicht statt gegeben werden dürfen, http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html

Offensichtlich geht es Frau Söhner um die Macht nach eigenem Ermessen Genehmigungen für den Gebrauch der Begriffe "Dakini" und "Dakini-Massage" zu erteilen. Für praktizierende Buddhisten, aber auch für Tantra-Anbieter ist das ein Schlag ins Gesicht. Insbesondere deshalb, da Frau Söhner weder über Einweihungen in der Dakini-Praxis verfügt noch Übertragungslinien hält. Mittlerweile beschäftigen sich hochstehende Persönlichkeiten und Würdenträger des Buddhismus mit dieser Angelegenheit. Das Ganze ist somit ein Selbstläufer geworden, der sich auch unserer Kontrolle entzieht. Interessierte mögen lesen, welch grosse Bedeutung namhafte Buddhisten mit "Dakini" verbinden:

John Reynolds (Vajranatha):

http://www.tibet-lahr.de/vajrakilaya-heruka-dakini/43-vajrakilaya/45-weisheitsdakinis.html

Helmut Poller: Nyingma-Schule:

http://ratna.info/anu/a_dakini.html

Dort finden sich auch weitere Literaturangaben.

http://www.ratna.info/ny/ny_dakini.woe.html

Wir möchten an dieser Stelle auch erwähnen, dass wir praktizierende Buddhisten sind: Wir haben buddhistische Einweihungen in der Anuttara und Dzogchen-Tradition und praktizieren diese auch seit einigen Jahren.