| LoveCreation® | Dakini und Dakini-Massage: Briefe an Frau SöhnerVeröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch Helmut Poller www.ratna.info Sehr geehrte Frau Söhner, wie ich erfahren habe, haben sich sich den Begriff "Dakini" als Wortmarke schützen lassen. Das bedeutet, dass in Deutschland jede Person, die das Wort "Dakini" im Zusammenhang mit geschäftlichen Angeboten verwendet, wie zum Beispiel Seminaren, mit einer Klage rechnen muss. Sie selbst verwenden das Wort Dakini im Zusammenhang mit Tantramassagen. Ich ersuche sie freundlichst, diese Eintragung als Marke wieder zu löschen, da dieser Eintrag religiöse Empfindungen von vielen tausenden Praktizierenenden des tibetischen (tantrischen) Buddhismus verletzt und es einen Mißbrauch des Markenrechts darstellt, wenn sie diesen Begriff nicht nur für ihren persönlichen Gebrauch reservieren, sondern ihm dabei auch noch eine Bedeutung verleihen, der absolut nichts mit der ursprünglichen Bedeutung zu tun hat. Ich praktiziere seit 25 Jahren tantrischen Buddhismus und bin autorisierter Lehrer für tantrischen Buddhismus, ich halte seit vielen Jahren Seminare und Retreats zu Themen des tantrischen Buddhismus ab, auch solche zum Thema Dakini, zum Beispiel http://ratna.info/ny/ny_dakini.html oder http://ratna.info/ny/ny_dakini.woe.html Wollen Sie mir das künftig verbieten? Können sie es nur deswegen nicht, weil ich in Österreich sitze? Wie Sie vermutlich wissen, stellt buddhistisches Tantra eine religiöse Geheimlehre dar, die in den Ursprungsländern seit 1500 Jahren aufs höchste respektiert wird, in Deutschland gibt es ungefähr hunderttausend praktizierende Buddhisten, von denen etwas zwei Drittel den verschiedenen Schulen des tantrischen Buddhismus zuzurechnen sind, im Himalayaraum können mehr als fünf Millionen Menschen dem tantrischen Buddhismus zugerechnet werden (In Tibet, Bhutan, Sikkhim, Ladakh, Nepal), dazu kommen noch Länder wie die Mongolei und Japan, die bedeutende Schulen des tantrischen Buddhismus beherbergen, sowie Anhänger in Europa, den USA, Malaysia, Taiwan, Singapur und Australien, alles zusammen sicher zehn Millionen Menschen, in deren spiritueller Praxis die Dakini eine wesentliche Rolle spielt: So wie im katholischen Christentum die Dreifaltigkeit von Vater, Sohn und Heiligem Geist als Ausdruck des Göttlichen und höchste Zuflucht gilt, so haben die Praktizierenden des tantrischen Buddhismus drei Objekte der Zuflucht, nämlich Guru, Deva und Dakini. Ich weiß nicht, wieso weder der Anwalt, der möglicherweise in ihrem Auftrag die Anmeldung als Wortmarke betrieben hat, noch das Markenamt selbst irgend eine Recherche betrieben hat, bevor der Schutz amtlicherseits bestätigt wurde, den schon äußerst einfache Recherche, wie z. B. der Begriff Dakini im deutschen Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Dakini macht klar: 1. es handelt sich um einen Gattungsbegriff, der nicht als Wortmarke in Frage kommt 2. es handelt sich um eine Irreführung, den die Funktion der Dakini im Prozess der Selbsterfahrung im tantrischen Buddhismus hat nun einmal nichts mit einer bezahlten Massage zu tun, egal ob und mit welcher Form von sexueller Stimulanz diese Massage verbunden ist 3. es handelt sich um einen Verstoß gegen die guten Sitten, immerhin wird ein derartiger Gebrauch des Wortes von jenen, die ihn im Sinn einer alten religiösen Tradition benutzen, als reine Blasphemie verstanden. Damit sind aber von den fünf absoluten Schutzhindernissen, welche das deutsche Markenrecht kennt, drei erfüllt, also hätte bei ausreichender Recherche diesem Antrag gar nicht statt gegeben werden dürfen, http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html Zum letzten Punkt ist zu sagen, dass der Buddhismus in Deutschland, als Ganzes immerhin eine Weltreligion mit mehreren hundert Millionen Anhängern, keinen besonderen staatlichen Schutz genießt. In Österreich ist Buddhismus eine staatlich anerkannte Religion, die missbräuchliche Verwendung eines religiösen Begriffs könnte sogar strafrechtliche Folgen haben, wenn sie von jemand anzeigt wird, rechtlich anders aber faktisch ähnlich ist die Lage in der Schweiz, wo es eine große und staatlich geschützte Gemeinschaft von Exiltibetern gibt. Trotz dieser Verhältnisse in Deutschland gibt es das Grundrecht auf freie Religionsausübung, die deutsche buddhistische Union als Dachverband der deutschen Buddhisten hat in der Vergangenheit schon etliche Male erfolgreich Protest gegen die Kommerzialisierung buddhistischer Begriffe, Bilder und Symbole eingelegt, üblicherweise erfolgte dann eine gütliche Einigung mit Produzenten von Produkten, die von Buddhisten als Verachtung des Buddhismus erlebt werden. Bitte stellen sie sich nicht auf einen Justament-Standpunkt, in diesem Fall Recht zu bekommen und auf der Marke zu beharren. Sie müssen mit einem Löschantrag seitens buddhistischer Kreise rechnen, das kostet sie nicht nur die 300.- Löschgebühr wegen Nichtigkeit, sondern, wenn Sie sich heftig wehren, auch Kosten für allfällige Gutachten, etwa von Tibetologen über den Gebrauch des Begriffs Dakini, diese gehen wie auch die Kosten des gegnerischen Anwalts im Falle eines gerichtlich ausgetragenen Streites zu ihren Lasten und können sich sehr rasch jenseits von zehntausend Euro bewegen. Sie werden ein solches Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren, von den oben erwähnten drei Punkten braucht nur von einem das Zutreffen für den Richter schlüssig dargelegt werden, und sie sind nicht nur die Marke los, sondern sie müssen eine Menge hoher Rechnungen bezahlen. Das alles können Sie sich ersparen, wenn sie nach § 48 MarkenG auf die Marke verzichten, das erfordert keinen Anwalt, wie das genau geht, erfahren sie beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ein Gutachten im obigen Sinn bräuchte nur auf meine eigenen Seminare zum Thema Dakini verweisen sowie auf religiöse und wissenschaftliche Literatur zu diesem Begriff, die zu einem brauchbaren Teil auch in Deutsch vorliegt, um schlüssig darzulegen, dass es für die Verbindung des Dakini-Begriffs und der Tantra-Massage keine Quellen gibt, für die Verbindung Dakini zu buddhistischer tantrischer Tradition aber sehr wohl, somit wohl niemand durch das Markenrecht untersagt werden darf, den Begriff so zu verwenden, wie er es im Sinn seiner Religionsausübung erlernt hat. Es gibt nebenbei bemerkt nicht einmal für den Begriff Tantramassage an sich Quellen in der tantrischen Tradition, es handelt sich dabei um die Erfindung amerikanischer und deutscher Neo-Tantriker (in Deutschland durch Andro, der nie unter einem buddhistischen Tantra-Meister gearbeitet hat, aber Bücher schreibt wie "Die zwölf geheimen Rituale der Dhyani Buddhas" in denen unglaublicher Unsinn steht, nicht die geringste Verbindung zu echtem buddhistischem Tantra aufweisend. Auf die von Andro erfundene und kommerziell ausgebeutete Methode bezieht sich der Tantramassage Verband, dem Sie vorstehen). Ich vermute, dass Sie gar nicht vorhaben, Leute wie mich wegen meiner Seminare zu klagen (in Deutschland passiert das wegen der absurden kostenpflichtigen Abmahnungen oft nur, weil ein Anwalt ein Geschäft machen will), sondern weil sie gern hätten, dass ihre Konkurrenten, die ebenfalls den Dakini-Begriff mit Tantramassage und (Neo-)Tantra verbinden, das nicht mehr tun können. "Tantramasseurinnen/Tantramasseure versuchen nicht, durch unlautere Handlungsweisen Kollegen aus ihren Tätigkeitsfeldern zu verdrängen oder ihnen Aufträge zu entziehen." heißt es auf der Webseite des Tantra Massage Verbands e. V., dessen Vorsitzende sie sind. Was ist es denn anders als ein unlautere Verhaltensweise, wenn sie den Begriff für ein weibliches im buddhistischen Sinn erleuchtetes (!) Wesen an sich ziehen wollen, der ihnen nicht gehört und niemals gehören wird, nur damit ihn andere nicht mehr benutzen können? Wenn Sie meinen, dass es eine Verbindung zwischen Dakini und Tantramassage gibt, dann sollen wohl alle Tantramasseurinnen diesen Begriff verwenden dürfen. Die Menschen, die von ihren Meistern tatsächliche Einweihungen in tatsächliche echte Dakini-Praxis erhalten haben, diese Dinge viele Jahre unter Anleitung geübt haben, oft in striktem Einzelretreat monatelang unter entbehrungsreichen Umständen in einer Höhle meditierend die höheren Bewusstseinskräfte (Siddhis) der Dakini verwirklicht haben, die sind bei diesen Kämpfen wohl ganz egal geworden. Man hat es in seriösen buddhistischen und hinduistischen Kreisen (es gibt auch ein hinduistisches Tantra, das genauso wenig mit Neo-Tantra zu tun hat wie das buddhistische) schon längst aufgegeben, gegen den ständigen falschen Gebrauch des Begriffs Tantra zu kämpfen, Tantra ist nun mal im Sprachgebrauch zu einer Gleichsetzung mit erotischer Praxis verkommen. Wenn es jetzt aber soweit kommt, dass Leute, die nicht einmal eine Einweihung in ein Dakini-Mandala von einem autorisierten Meister haben, sich den Begriff Dakini schützen lassen, noch dazu im Kontext einer sexuellen Dienstleistung, wird auch bei diesen Menschen, im allgemeinen unendlich langmütig und großzügig, ein gewisses Umdenken einsetzen. Die normalen Durchschnittsbuddhisten würden mit Menschen wie Ihnen nicht einmal reden, wenn sie so etwas zu hören bekommen, ein Mißbrauch der Lehren gilt als extrem schlechtes Karma und wird so gut es geht ignoriert und nicht diskutiert. Meine Ansichten zu Sex, originalem und neuem Tantra sind vergleichsweise extrem liberal, ich bemühe mich seit Jahren mit bisher geringem Erfolg, eine Brücke oder Synthese zwischen traditionellem Tantra und der erotisch-therapeutischen Umdeutung desselben zu fördern. Vergleichen Sie dazu http://ratna.info/anu/a_tantra.html Und speziell zum Thema Tantramassage http://kiaos.net/text/t.erognosis1.html Sie deuten Tantra in üblich gewordener Art um. Sie deuten den Begriff Dakini um in eine Frau, die Geld dafür nimmt, den Phallus eines Mannes zu massieren. Sie kaufen Domainnamen wie www.dakini-lingammassage.de (für einen Anhänger des tibetischen Buddhismus klingt das ähnlich, wie Christus-Phallus-Massage für einen Christen klingen würde, aber das scheint Ihnen nicht bewusst zu sein). Sie schreiben von sich selbst und ähnlich ausgebildeten Frauen auf der erwähnten Domain: "Dakinis sind Hüterinnen des tantrischen Wissens", sie haben aber niemals eine Einweihung in eine Dakini-Praxis erhalten, wie sie in den tantrischen Übermittlungslinien seit Jahrhunderten von Meister zu Schüler weiter gegeben wird. Hätten sie diese Einweihung und entsprechend praktiziert, würden sie niemals auf die Idee kommen, sich dieses Wort als Marke schützen zu lassen. Andro, dessen System sie verwenden, ist nun mal kein Meister einer tantrischen Überlieferungslinie, sondern ein selbsternannter Neo-Tantra-Meister mit hypertrophem Ego, der wegen seiner Methoden sogar in der Neo-Tantra Szene sehr umstritten ist. All das können sie machen, solange niemand dagegen vorgeht, den typischen Buddhisten sind solche Dinge völlig gleichgültig. Was aber sicher nicht mehr toleriert werden wird, ist der Markenschutz von Begriffen wie Dakini zwecks kommerzieller Verwertung und anwaltliches Vorgehen gegen Leute, die den Begriff ebenfalls benutzen. Damit haben sie eine Grenze überschritten, deren Überschreiten selbst bei den langmütigsten Buddhisten und bei den Oberen der buddhistischen geistlichen Hierarchien, wie zum Beispiel dem Dalai Lama, gewisse Mechanismen in Gang setzt. Ich kenne sie nicht und ich könnte mild lächelnd zusehen, wie sich das Unglück über ihrem Haupt zusammenbraut. Ich wurde von einflussreichen Leuten im buddhistischen Sangha, die von ihrem Unterfangen, den Begriff Dakini zu schützen, Kenntnis erlangt haben, bereits gebeten, Schritte gegen Ihr Vorgehen vorzubereiten und die Oberhäupter der tibetischen Schulen zu informieren. Das hat damit zu tun, dass ich derzeit der einzige Anbieter bin, der in deutscher Sprache zum Thema Dakini in traditionellem Sinn längere Seminare abhält. Ich habe unter meinen Schülern etliche Tantra-Anbieter, ich musste es auch schon erleben, dass von mir erlangte geheime mündliche Instruktion der buddhistischen Anutttara-Tantra Klasse trotz schriftlichem Verbot unter Mißachtung des Urheberrechts und anderer Rechte (und jeder Form von Anstand) in Tantra-Kursen verkauft wurden, von Anfängern an Anfänger, nur damit eine Person, die sich auch als "Hüterin tantrischen Wissens" fühlt, GELD machen kann. Ich hätte allen Grund, solche Leute mit allen juristischen, sowie den zahlreichen magischen Möglichkeiten, die den originalen Mandalas in hohem Ausmaß innewohnen, zu verfolgen. Ich tue es aber nicht, geschult in äußerstem Mitgefühl mit Unverstand und Respektlosigkeit jeder Art, aber auch weil es meinen Interessen eher entspricht, für einen friedvollen Austausch zwischen der erotisch-therapeutischen und der ursprünglichen tantrischen Szenerie zu sorgen. Ich habe auch keine Lust, die tibetische Geistlichen-Kaste, die über sehr bedeutende finanzielle Mittel verfügt, gegen sie auszuspielen, was aufgrund meiner persönlichen Kontakte binnen einiger Tage möglich wäre. Ich bin in Wirklichkeit viel mehr in der Nähe Ihrer Seite, als sie vielleicht denken, aber ich kann Sie nicht davor schützen, dass die wirklichen Hüter der Dakini-Einweihungen auf sie aufmerksam werden, wenn sie auf dieser Marke beharren. Bitte respektieren sie die Begriffe der buddhistischen Religion und verzichten sie künftig auf die Marke "Dakini", es ist für Sie und ihr weiteres Fortkommen in Ihrem Bereich sicher das Beste, das Billigste und Einfachste. Machen Sie sonst, was sie wollen, weder sie noch andere Leute, die mit dem Begriff Dakini arbeiten, werden Probleme bekommen, solange jeder den Begriff verwenden kann, wie es ihm passt, und dabei nicht mit einer Marke kollidiert. Ich habe mir viel Zeit genommen, um mich so wohlwollend wie nur möglich mit einem Vorgehen auseinander zu setzen, welches für mich und ein Menge anderer Leute ein gewaltiges Ärgernis darstellt. Honorieren Sie meine Mühe, indem sie gründlich über die Sache nachdenken, und informieren sie mich von ihrer Entscheidung. Lassen sie sich auf keinen Fall von einem Anwalt einreden, auf der Marke zu beharren und das Ganze juristisch durchzufechten. Sie verfügen nicht über die Mittel, das durchzuhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit besten Wünschen und freundlichen Grüßen Helmut Poller ----------------------------------- Sehr geehrte Frau Söhner, ich bitte sie nochmals, mein Schreiben und die zugehörigen Links gründlich zu studieren. Mir geht es keineswegs darum, für mich sicherzustellen, dass ich in Deutschland nicht wegen der Verwendung des Begriffs Dakini geklagt werden kann. Sondern es geht mir darum, ihnen klarzumachen, dass der von ihnen hergestellte Zusammenhang von Dakini mit Tantramasssage, also einer sexuellen Dienstleistung, eine Beleidigung der religiösen Gefühle von Praktizierenden des tibetischen Buddhismus darstellt. Dass sie einen Prozess gegen einen anderen Tantra-Anbieter führen, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, schon der bloße Versuch, diesen Begriff in diesem Zusammenhang zu schützen, stellt einen Verstoß gegen die guten Sitten dar und ist irreführend. Es macht wohl einen Unterschied, ob sich jemand etwa den Begriff "Dakini-Versand" für den Handel mit Meditationskissen oder ähnliches schützen lässt, kein Buddhist würde sich in so einem Fall wegen Kommerzialisierung eines religiösen Begriffs beklagen. Sollte sich herausstellen, dass der Begriff Dakini auch in anderen Ländern im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen geschützt ist, so wird der buddhistische Sangha auch in anderen Ländern reagieren müssen. Es ist im Gegensatz zu Ihrer obigen Auskunft nicht so, dass sie sich die Marke "Dakini" nur im Zusammenhang mit Tantramassage schützen haben lassen, das wäre rechtlich überhaupt nicht möglich. Sie haben unter den Klassen 41 und 42, Aktenzeichen 30038259.6 die Marke "Dakini" erhalten, angemeldet am 19. 5. 2000., ausdrücklich: "Veranstaltung und Durchführung von Lehrgängen, Vorträgen und Seminaren für Erwachsene zu den Themenbereichen Partnerschaft und Sexualität; Durchführung von Aroma-Massagen; psychologische Beratung, nämlich Beratung auf dem Gebiet der Lebensbewältigung, Partnerschaft und Sexualität" Die zehn Jahre Schutzfrist sind noch nicht um, also können sie jederzeit klagen, wenn jemand den Begriff Dakini z. B. in einer Seminarankündigung verwendet. Erst kürzlich, offenkundig unter dem Eindruck des laufenden Verfahrens, haben sie am 15. 7. 2008 die Marke "Dakini-Massage" angemeldet, diesmal unter Klasse 44, Aktenzeichen 302008045063.0, was sich auf Massage, aber nicht nur, beziehen kann. BEIDE Marken stehen in ihrem Gebrauch im Widerspruch zu den Lehren des tantrischen Buddhismus, die erste, weil sie sie für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tantramassage bereits verwendet haben (und der im Antrag intentierte Zweck eigentlich nichts mit "Dakini" zu tun hat), und die zweite, weil eine Dakini-Masssage im tantrischen Buddhismus nicht existiert. Ich würde mir schon wünschen, dass sie auf die spirituellen Themen meines Schreibens eingehen. Sie können sich nicht einfach so einen Begriff in einem gänzlich falschen Zusammenhang schützen lassen und die Einwendungen der Menschen ignorieren, die den Begriff im richtigen Zusammenhang verwenden. Warum vergleichen sie sich nicht einfach mit Herrn Leimbach, der Streit bringt doch nur den Anwälten Geld? Nebenbei bemerkt wird der Einfluss von Domainnamen auf den Umsatz weit überschätzt, alle guten kurzen Namen sind schon längst weg, den Rest findet man über Google und nicht über den Namen. Sie müssen damit rechnen, dass der buddhistische Sangha gegen diese Marken vorgehen wird, da sie sich auch auf Angebote im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen beziehen. Wie das Verfahren mit Herrn Leimbach ausgeht, spielt dabei keine Rolle, der buddhistische Sangha hat andere Schutzinteressen. Führen sie gern Prozesse mit ungewissem Ausgang und ungewissen Kosten? Sie haben dann nicht eine kleine Firma als Gegner, sondern einen Apparat, der viele Möglichkeiten hat, nicht nur in einem gerichtlichen Verfahren. Es kostet Sie nichts, auf die Marken zu verzichten, außer die bisherigen Kosten. Ich wäre an Ihrer Stelle froh, dass Ihr Geschäft unauffällig läuft und sich eine gewisse Konsolidierung durch Verbandsbildung etc. abzeichnet, das Bestehen auf diesen Marken ist in Wirklichkeit kontraproduktiv für alles was Sie und ihre Kolleginnen erreichen wollen. Mir persönlich ist das völlig egal, was Sie machen, es betrifft mich nicht. Ich meine es nur gut mit ihnen. Wenn sie sich tatsächlich mit Spiritualität, Erleuchtung, Befreiung des Bewusstseins persönlich auseinandersetzen, sollten Sie merken, dass ihr Vorgehen nicht ethisch einwandfrei ist. Wollen sie einfach so weiter leben, nur weil sie sich juristisch gedeckt fühlen? Im Rechtsstaat ist sehr vieles erlaubt, obwohl es andere Menschen beeinträchtigt, die ethischen Grenzen eines spirituellen Menschen sollten doch deutlich wo anders liegen als in den Paragrafen und der faktischen Rechtsetzung durch Gerichte. Wenn es ihnen nur ums Geld geht, was ja eine durchaus ehrliche Haltung darstellt, dann verzichten Sie doch bitte auf pompöse Titulaturen wie "Hüterinnen des tantrischen Wissens", diesen geht es nämlich in gar keiner Weise ums Geld. Ich ersuche Sie noch einmal, auf die beiden Marken "Dakini" und "Dakini-Massage" zu verzichten, da sie andernfalls einen langwierigen Prozess mit Leuten fürchten müssen, die nicht Konkurrenten sind, sondern sich gegen den Mißbrauch religiöser Begriffe wehren. Glauben Sie, dass die Dakinis Ihnen dabei helfen werden, den Begriff der Dakini zu mißbrauchen? mit freundlichen Grüßen Helmut Poller ------------------- Eine Antwort von Frau Söhner steht immer noch aus. |
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