Abmahnung Dakini durch Lea Söhner: Kommerzialisierung spiritueller Begriffe

Abmahnung Dakini

Kommerzialisierung spiritueller Inhalte

Dakini Abbildung

Der Begriff „Dakini“ stammt aus dem Sanskrit und ist vergleichbar mit „Buddha“, „Yoga“ oder „Tantra“ als beschreibender Begriff zu sehen. Er bezeichnet weibliche Buddhas bzw. Gottheiten. In zahlreichen Büchern auf dem deutschsprachigen Markt wird dieser Begriff verwendet. Definition von Dakini bei wikipedia

Wir möchten hiermit auf eine Abmahnung von Frau Lea Söhner hinweisen, die die Benutzung des Wortes "Dakini" betrifft. Die 1. Abmahnung beinhaltete eine sog. Unterlassenserklärung sowie eine Gebühr von knapp 1700.- Euro. Eine weitere Androhung von 250000,- Euro Strafe oder 6 Monate Haft bei Verwendung des Begriffs "Dakini" zeigt, in welche Richtung dieser aggressive Akt geht. (Siehe angehängtes Dokument) Hier liegt der Versuch einer Einschüchterung und natürlich ein finanzielles Interesse vor.

Diese Abmahnung kann alle treffen, die den spirituellen buddhistischen Begriff "Dakini" öffentlich benutzen. Die Klägerin Lea Söhner, Inhaberin der Tantramassagepraxis "Dakini Massage Stuttgart" hat die Wortmarke "Dakini" beim Patentamt unter anderem für die Klasse 41 (Erziehung - Ausbildung - Unterhaltung) schützen lassen und kann somit jeden Veranstalter abmahnen, der diesen Begriff bei seinen Kursen, Beratungen, Vorträgen, Massageangeboten, Ausbildungen o.ä. benutzt. Die heiligen "Dakini-Tage" im Buddhismus und auch Lehrveranstaltungen zum Thema Dakini können somit unterbunden werden, da die Anbieter zu hohen Geld- oder gar Haftstrafen verurteilt werden können. Die Klägerin will den Begriff "Dakini"einzig für den Bereich ihrer Tantramassage kommerzialisieren. Hierbei liegt es im Ermessen der Eigentümerin der Wortmarke, wen und wann sie abmahnt. Bei knapp 1700,- Euro pro Abmahnung ist dies jedenfalls ein lukratives Geschäft. Dies stellt eine massive Einschränkung der spirituellen Freiheit dar, die vergleichbar ist mit der kommerziellen monopolisierten Nutzung des Begriffs "Budda".

Auf das Christentum übersetzt würde das bedeuten, dass sich jemand den Begriff "Jungfrau Maria" für eine Massagetechnik schützen lässt und dieser Begriff in keiner öffentlichen Veranstaltung mehr benutzt werden darf. Dasselbe würde passieren, wenn sich jemand die Wortmarke "Tantra" schützen lassen würde und somit alle Tantra- und Tantramassageinstitute abmahnen kann, die den Begriff "Tantra" in ihren Ausschreibungen verwenden. Doch genau diese Absurdität liegt hier vor. Wieso das Patentamt den Schutz eines essentiellen Begriffes akzeptiert hat und warum niemand (uns eingeschlossen) darauf aufmerksam wurde und Einspruch eingelegt hat ist uns ein Rätsel.

Wir wehren uns entschieden gegen eine Kommerzialisierung und damit Monopolisierung essentieller spiritueller Begriffe. Eine ausschliessliche Nutzung des Begriffs "Dakini", also des weiblichen Prinzips im Buddhismus durch Frau Söhners Massageinstituts stellt eine massive Einschränkung des spirituellen Freiheit dar. Auch halten wir eine Reduzierung des Begriffs "Dakini" auf den Bereich erotischer Massagen für äußerst fragwürgig und weder inhaltlich nocjh historisch nicht belegbar.

Löschungsantrag

Wir haben deshalb eine Löschung der Wortmarke "Dakini" durch unseren Anwalt beantragt und wir bitten alle diejenigen, die "Dakini" weiterhin nutzen wollen sich an diesem Löschungsantrag beim Patentamt zu beteiligen. Eine Vielzahl von budhistischen und tantrischen Institutionen bieten Vorträge, Kurse, Seminare und Massagen zu diesem Thema an. Des weiteren gibt es zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema, was zeigt, dass die freie Verwendung des Begriffs "Dakini" schützenswert ist. Eine andere Form der Unterstützung ist die gezielte Verwendung des Begriffs "Dakini" für diejenigen, die Vorträge, Seminare oder Massagen im buddhistischen, tantrischen oder yogischen Kontext anbieten. Diese Taktik haben Menschen aus der "Resistance" angewandt, als Häuser von Juden im dritten Reich markiert wurden. Sie haben einfach sämtliche Häuser mit diesem Zeichen versehen. Die 1. Gerichtsverhandlung ist für den 8. Sept. 2008 in Stuttgart angesetzt.

Weitere Infos: Was ist eine Dakini?
Wen betrifft die Abmahnung konkret? Anbieter von Dakini-Seminaren, Vorträgen und Massagen

Dokument Markeneintrag als Pdf (372 KB) Marke Dakini2.pdf

Bei Fragen oder Hinweisen zum Thema: email mit Stichwort Dakini
Bitte das angehängte Dokument beachten: Auszug der Abmahnung.

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